ABLAUF

  • Was ist zu tun, wenn ich eine Psychotherapie machen möchte?

Telefonisch oder per E-Mail können Sie einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Sie dient dem Kennenlernen, der gemeinsamen Orientierung sowie der Klärung Ihrer Anliegen, Wünsche und Fragen. Gemeinsam wird überlegt, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sprechstunde werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen.

Die Sprechstunde dauert – wie ggf. alle weiteren Sitzungen – 50 Minuten.

  • Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Sitzungen indiziert sein. Sie dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeit- oder eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet.

  • Probatorische Sitzungen

Die umfassende und längerfristige Behandlung beginnt mit mindestens zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist.

Soll eine Psychotherapie regulär aufgenommen werden, ist bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

  • Behandlung

Die Anzahl der von Ihrer Krankenkasse bewilligten Therapiesitzungen, ist individuell sehr unterschiedlich. Im Regelfall werden 12 – 80 Sitzungen durchgeführt. Abhängig von der Art und Schwere der vorliegenden Problematik können auch längere Therapiesitzungen (100 Minuten) oder mehrere Sitzungen pro Woche sinnvoll sein. Im weiteren Verlauf werden die Therapiesitzungen in größeren zeitlichen Abständen vereinbart.

  • Wie wird ein Therapieantrag gestellt?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das Formular „Antrag des Versicherten auf Psychotherapie“ von Ihnen zu unterschreiben.

Von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt ist ein Konsiliarbericht auszufüllen. Auf diesem Blatt teilt der Arzt mit, ob und ggf. welche ärztlichen Mitbehandlungen erforderlich sind und ob von ärztlicher Seite etwas gegen eine Psychotherapie spricht.

Zusammen mit dem „Antrag des Therapeuten auf Psychotherapie“ werden die genannten Unterlagen zur Krankenkasse gesandt.

Handelt es sich um einen Antrag auf Kurzzeittherapie (12 + 12 Stunden), trifft in der Regel innerhalb von einer Woche die Genehmigung zur Durchführung einer Psychotherapie ein. Ein Antrag auf Langzeittherapie/Verlängerung unterliegt einem Gutachterverfahren, das bis zur Bewilligung mindestens vier Wochen benötigt.

Die Privatkassen schicken Ihnen auf Ihre Anfrage die erforderlichen Antragsformulare zu, die Sie ausfüllen und unterschreiben sollten. Auch hier ist von Ihrem Hausarzt oder einem anderen behandelnden Facharzt auf einem dafür vorgesehenen Blatt das Anfertigen eines Konsiliarberichtes erforderlich.

Ist die Beihilfe beteiligt, muss der Antrag auf speziell von der Beihilfestelle anzufordernden Formularen gestellt werden. Auch hier ist in der Regel ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich. Darüber hinaus verlangt die Beihilfe einen ausführlichen Bericht von mir an einen externen Gutachter. Die private Versicherung folgt meist der Zusage der Beihilfe.

Sobald die Bewilligung der Krankenkasse, Privatversicherung oder der Beihilfestelle vorliegt, kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.

  • Kann eine Therapie verlängert werden?

Es gibt von der Krankenkasse vorgegebene Behandlungskontingente.

Eine Kurzzeittherapie bei Erwachsenen umfasst insgesamt 24 Stunden (in zwei Bewilligungsschritten von 2 x 12 Stunden), eine Langzeittherapie 60 Therapiesitzungen à 50 Minuten.

Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Anzahl der Therapiesitzungen noch nicht ausreicht, so ist eine Umwandlung in eine Langzeittherapie möglich. Dazu wird ein Umwandlungsantrag gestellt und damit weitere 36 Therapiesitzungen beantragt.

Sollten die 60 Therapiesitzungen der Langzeittherapie nicht ausreichen, ist es in besonderen Einzelfällen möglich, die Therapie in einem Fortführungsantrag um weitere 20 Therapiesitzungen zu verlängern (Gesamtkontingent an Therapiesitzungen: 80 à 50 Minuten). Danach ist in der Regel das Kontingent an Therapiesitzungen, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt, erschöpft.

Mit Ausnahme des Kurzeittherapie-Antrags wird jeder dieser Schritte mit einem von mir erstellten Bericht von einem externen Gutachter der Krankenkasse geprüft.

In der Regel ist es erst nach einer Pause von zwei Jahren möglich, einen erneuten Therapieantrag zu stellen.

Bei der Beihilfe ist es möglich, in einem ersten Schritt eine Langzeittherapie von 60 Therapiesitzungen zu beantragen. In medizinisch besonders begründeten Ausnahmefällen können weitere 20 Sitzungen bewilligt werden. Danach ist meist keine Verlängerung mehr möglich.

Private Versicherungen haben sehr unterschiedliche Regelungen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach den Verlängerungsmöglichkeiten.

  • Was ist zu tun, wenn ich nicht alle genehmigten Therapiestunden benötige?

Die bewilligte Anzahl an Therapiesitzungen ist selbstverständlich nicht verpflichtend!

Wenn es Ihnen noch vor dem Ablauf der bewilligten Therapiesitzungen wieder gut geht oder Sie die Therapie abschließen möchten, kann die Behandlung jederzeit beendet werden. Die Krankenkasse erhält dann von mir eine kurze Benachrichtigung über die Beendigung Ihrer Psychotherapie.
Wenn eine Psychotherapie vor dem Abschluss steht, ist es oft sinnvoll die Sitzungen zeitlich in größeren Abständen zu vereinbaren. Dies ist dann eine gute Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie.